Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppen (Stand 30.06.)
Merkmal Insgesamt unter 20 20 bis
unter 25
25 bis
unter 30
30 bis
unter 40
40 bis
unter 50
50 bis
unter 55
55 bis
unter 60
60 bis
unter 65
65 und älter
Männer                    
Frauen                    
Insgesamt                    
Ausländer                    
Ausländerinnen                    

Quelle: Auswertungen aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Daten gelten bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Auswertungsstichtag noch als vorläufig.

Die Ergebnisse sind ab 1990 jährlich verfügbar. Erläuterung zur Tabelle


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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer/-innen sind alle Arbeiter/-innen und Angestellten einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende u.a.), die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind zur Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsförderungsgesetz AFG) oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Nicht erfasst sind grundsätzlich Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Beamte sowie jene Arbeitnehmer, die aufgrund einer nur geringfügigen Beschäftigung keiner Versicherungspflicht unterliegen. Wehr- oder Zivildienstleistende gelten dann als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wenn sie ihre Dienste aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus angetreten haben und nur wegen des Wehr- oder Zivildienstes kein Entgelt erhalten.
Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer/-innen nach dem Arbeitsortprinzip werden die Beschäftigten der Gemeinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie beschäftigt sind.