Erläuterung zur Tabelle
Beschäftigte der Stadtverwaltung
Hierzu zählen
alle Beschäftigten, die im "unmittelbaren öffentlichen Dienst"
tätig sind. Darunter sind die Beamtinnen und Beamten sowie die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadtverwaltung Wuppertal zu verstehen.
Ferner gehören zum Personal der Stadtverwaltung Wuppertal auch die zu den
Sonderrechnungen zählenden Einrichtungen und Betriebe. Konkret fallen
hierunter die in den rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben
Beschäftigten (Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal,
Eigenbetrieb Straßenreinigung, Gebäudemanagement sowie Kinder- und
Jugendwohnheime der Stadt Wuppertal).