Ein- und Auspendler nach Geschlecht1) (Stand 30.06.)
Geschlecht am Arbeitsort Wuppertal am Wohnort Wuppertal Pendlersaldo
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte insgesamt
darunter Einpendler/Einpendlerinnen
über die Gemeindegrenzen
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte insgesamt
darunter Auspendler/Auspendlerinnen
über die Gemeindegrenzen
Männer          
Frauen          
Insgesamt          

Quelle: Auswertungen aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort

Die Ergebnisse sind ab 1997 jährlich verfügbar. Erläuterung zur Tabelle


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Ein- und Auspendler über die Gemeindegrenzen nach Geschlecht
(Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort zum 30.06.)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer/-innen sind alle Arbeiter/-innen und Angestellten einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende u.a.), die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind zur Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsförderungsgesetz AFG) oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Nicht erfasst sind grundsätzlich Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Beamte sowie jene Arbeitnehmer, die aufgrund einer nur geringfügigen Beschäftigung keiner Versicherungspflicht unterliegen. Wehr- oder Zivildienstleistende gelten dann als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wenn sie ihre Dienste aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus angetreten haben und nur wegen des Wehr- oder Zivildienstes kein Entgelt erhalten.

Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer/-innen nach dem Arbeitsortprinzip werden die Beschäftigten der Gemeinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie beschäftigt sind.

Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer/-innen nach dem Wohnortprinzip erfolgt die Zuordnung der Beschäftigten zum Wohnort nach den dem Arbeitgeber mitgeteilten Angaben.

 

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