Gewerbeanzeigen nach Wirtschaftszweigen
Wirtschaftsgliederung 1) Anmeldungen Abmeldungen
insgesamt darunter Neuerrichtung insgesamt darunter vollständige Aufgabe
Land- und Forstwirtschaft        
Verarbeitendes Gewerbe        
Baugewerbe        
Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern        
Gastgewerbe        
Verkehr und Nachrichtenübermittlung        
Kredit- und Versicherungsgewerbe        
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen usw.        
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen        
übrige Wirtschaftszweige        
Insgesamt        

Quelle: IT.NRW
1) Nach der WZ 1993, ab dem Jahr 2003 nach der WZ 2003.

Die Ergebnisse sind ab 1997 jährlich verfügbar. Erläuterung zur Tabelle


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Gewerbean- und -abmeldungen

Berichtskreis
Nach der Gewerbeordnung ist über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit bei den Gemeinden/Ämtern eine Anzeige zu erstatten. Eine Anzeigepflicht besteht für den Betrieb eines "Gewerbes" beziehungsweise für "selbständige Gewerbetreibende". Sie erstreckt sich auf Hauptniederlassungen, Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion, die freien Berufe, die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Gewerbeanmeldungen
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeanmeldungen (ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe). Eine Anmeldung ist abzugeben bei

  • Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes einschließlich Verlagerung eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich in den Bereich der Anmeldebehörde,
  • Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschaftereintritt).

Gewerbeabmeldungen
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeabmeldungen (ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe). Eine Abmeldung ist abzugeben bei

  • vollständiger Aufgabe eines Gewerbebetriebes (Stillegung) einschließlich der Verlagerung in einen anderen Gewerbeamtsbereich,
  • teilweiser Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes,
  • Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes (z.B. wegen Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschafteraustritt).

 

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