Schulabgängerinnen und -abgänger deutscher und ausländischer Schülerinnen und Schüler bei allgemein bildenden Schulen 1), 2)
Merkmal Schulabgänger/in ohne
Abschluss
Schul-
entlas-
sungen


insge-
samt
Haupt-
schul-
abschluss
nach 9. Jahrgang
Sekundarabschluss I Fach-
hoch-
schul-
reife
Hoch-
schul-
reife
insgesamt darunter
mit
Qualifi-
kations-
vermerk
insgesamt davon mit...
Hauptschul-
abschluss
nach Klasse 10
Fachoberschulreife
insgesamt mit Qualifi-
kation
Männer ges.                    
Frauen ges.                    
Insgesamt                    
Deutsche ges.                    
Ausländer ges.                    
Deutsche männlich                    
Deutsche weiblich                    
Ausländer männlich                    
Ausländer weiblich                    

Quelle: IT.NRW
1) Bezogen auf das abgelaufene Schuljahr.
2) Ohne Schulen der Erwachsenenbildung.

Die Ergebnisse sind ab 1993 jährlich verfügbar. Erläuterung zur Tabelle


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Schulabgängerinnen und -abgänger deutscher und ausländischer Schülerinnen und Schüler bei allgemeinbildenden Schulen

Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Der Hauptschulabschluss nach Abschluss der Klasse 9 berechtigt zum Eintritt in die Klasse 10 - Typ A - der Hauptschule bzw. in eine berufsbildende Vollzeitschule. Besonders befähigte Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Schulleistungen erhalten den Hauptschulabschluss mit Qualifikationsvermerk, der zum Eintritt in die Klasse - 10 - Typ B - der Hauptschule, in eine berufsbildende Vollzeitschule bzw. in die Kollegschule berechtigt.

Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Der Abschluss der Hauptschule für den erfolgreichen Besuch der Klasse 10 - Typ A - schließt die Berechtigungen des Hauptschulabschlusses ein, eröffnet aber zusätzlich die Möglichkeit zum Eintritt in ein Berufsausbildungsverhältnis, zum späteren Erwerb der Fachoberschulreife und zur Verkürzung der Bildungsgänge des zweiten Bildungsweges.

Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -
Die Fachoberschulreife kann nach Abschluss der Sekundarstufe I (in der Hauptschule nur nach Abschluss der Klasse 10 - Typ B -) erworben werden. Sie berechtigt zum Besuch einer berufsbildenden Vollzeitschule bzw. zum Eintritt in ein Berufsausbildungsverhältnis (Lehre). Besonders befähigte Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Schulleistungen erhalten die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk, die zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. entsprechender Bildungsgänge der Kollegschule berechtigt.

Fachhochschulreife
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann frühestens am Ende der Jahrgangsstufe 12 erworben werden. Zusammen mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum berechtigt er zum Besuch einer Fachhochschule oder Gesamthochschule.

Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife wird mit Bestehen der Abiturprüfung erworben. Sie berechtigt zum Studium an allen Universitäten oder anderen Hochschulen. Sofern die Schülerin oder der Schüler keine zweite Fremdsprache erlernt hat, erwirbt sie bzw. er mit Bestehen der Abiturprüfung die Hochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen, die die Studienberechtigung auf bestimmte Studiengänge an den Universitäten/Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen beschränkt.

 

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