Einschulungen, Neuaufnahmen und Entlassungen sowie Schulabschlüsse an allgemein bildenden Schulen 1)
Schulform Einschulungen/
Neuaufnahmen
in den 5. Schuljahrgang 3)
Schulentlassungen / Abschlüsse 2)
insgesamt davon
ohne Hauptschul-
abschluss
mit Hauptschul-
abschluss
mit Fachober-
schulreife
mit Fachhoch-
schulreife
mit
Hoch-
schulreife
nach
Jahrgang
9
nach
Jahrgang
10
Grundschule                
Hauptschule 4)                
Förderschule (ehemals Sonderschule) 5)                
Realschule                
Gymnasium                
Gesamtschule                
Freie Waldorfschule                
Schulen der allgem. Fortbildung                
Insgesamt                

Quelle: IT.NRW
1) Öffentliche und private Schulen.
2) Am Ende des Schuljahres.
3) Neuaufnahmen in den 5. Schuljahrgang an: Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen.
4) Einschließlich noch nicht umorganisierter Volksschulen.
5) Förderschulen (ehemals Sonderschulen) im Bereich Grund-/Hauptschulen sowie Realschulen/Gymnasien.

Die Ergebnisse sind ab 1995 jährlich verfügbar. Erläuterung zur Tabelle


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Einschulungen, Neuaufnahmen und Entlassungen sowie Schulabschlüsse an allgemein bildenden Schulen

Grundschulen
Die Grundschule vermittelt die allgemeinen Grundlagen für die weitere Bildung; sie umfasst die Klassen 1 bis 4 und den Schulkindergarten.

Hauptschulen
Hauptschulen umfassen die Jahrgänge 5 bis 10 und bieten alle Abschlüsse der Sekundarstufe I an: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (mit oder ohne Qualifikationsvermerk), Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – sowie Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – (mit oder ohne Qualifikationsvermerk).

Realschulen
Realschulen umfassen die Jahrgänge 5 bis 10. schulformspezifischer Abschluss ist der Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – (mit oder ohne Qualifikationsvermerk); daneben werden aber auch alle anderen Abschlüsse der Sekundarstufe I vergeben.

Gymnasien
Gymnasien umfassen die Jahrgänge 5 bis 13. schulformspezifischer Abschluss ist die (allgemeine) Hochschulreife (Abitur); daneben werden aber auch sämtliche Abschlüsse der Sekundarstufe I sowie die Fachhochschulreife (schulischer Teil) vergeben.

Gesamtschulen
Gesamtschulen sind seit dem Schuljahr 1982/83 Angebotsschulen; sie integrieren die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums zu einem umfassenden Gesamtangebot. Sie umfassen die Jahrgänge 5 bis 13, wobei die Sekundarstufe II (Jahrgang 11 bis 13) als gymnasiale Oberstufe geführt wird. Es können alle allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erworben werden.

Freie Waldorfschulen
Freie Waldorfschulen sind Private (Ersatz-)Schulen, deren Bildungsangebot alle Bildungsstufen (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II), also die Jahrgänge 1 bis 13 umfasst.

Sonderschulen
Sonderschulen sind Einrichtungen mit Vollzeitschulpflicht zur Förderung und Betreuung körperlich, geistig oder seelisch benachteiligter oder sozial gefährdeter Kinder, die nicht oder nicht mit ausreichendem Erfolg in anderen Schulen unterrichtet werden können.

Schulen der allgemeinen Fortbildung
Hierzu zählen drei Schultypen:
Abendrealschulen führen Erwachsene in Abendkursen zum Realschulabschluss.
Abendgymnasien ermöglichen befähigten Erwachsenen, in einem Zeitraum von mindestens drei Jahren die allgemeine Hochschulreifeprüfung abzulegen.
Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.

Schulentlassungen/Abschlüsse
Mit ausgewiesen werden auch Schüler, die den typischen Abschluss einer Schulart (z.B. an der Realschule die Fachoberschulreife) erreicht haben, auch wenn sie anschließend auf eine andere Schulart (z.B. das Gymnasium) überwechseln und damit im allgemeinbildenden Schulwesen verbleiben, sowie Nichtschüler, die erfolgreich die jeweiligen Prüfungen abgelegt haben.