Fortzüge nach Strukturmerkmalen und Zielgebieten (Stand 31.12.)
Merkmal insgesamt Fortzug innerhalb NRW Fortzug ins übrige Bundesgebiet Fortzug ins Ausland Fortzug nach unbekannt
Männer ges.          
Frauen ges.          
Insgesamt          
Deutsche ges.          
Ausländer ges.          
Deutsche männlich          
Deutsche weiblich          
Ausländer männlich          
Ausländer weiblich          

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Fortzüge nach Strukturmerkmalen und Zielgebieten

Bevölkerungsfortschreibung
Im Gegensatz zur amtlichen Ermittlung des Bevölkerungsbestands durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden durch die Auswertung des städtischen Einwohnermelderegisters nicht nur die Personen mit einziger oder Hauptwohnung gezählt, sondern auch Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigt, die in Wuppertal lediglich ihre Nebenwohnung haben. Die stadteigene Fortschreibung fällt in der Summe deshalb höher aus als die amtliche. Während die amtliche Fortschreibung erst nach mehrmonatiger Verzögerung und nur für das Stadtgebiet insgesamt vorliegt, ermöglichen die kurzfristig zur Verfügung stehenden stadteigenen Einwohnerzahlen die Ausweisung innerstädtischer Ergebnisse.

Ausländerinnen und Ausländer
Zu den Ausländern rechnen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, einschließlich der Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer enthält grundsätzlich auch Flüchtlinge, Asylbewerber, anerkannte Asylanten und andere nichtdeutsche Personen mit besonderem Status, soweit sie in Wuppertal gemeldet sind. Einwohner/innen, die sowohl die deutsche als auch eine fremde Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Neugeborene zählen zur ausländischen Bevölkerung, wenn beide Elternteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Fortzüge
Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebietes umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein. Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge).
Mitberücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet ungeklärten Fälle und Fälle ohne Angabe.

 

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