Zugezogene und Fortgezogene nach Altersgruppen und Geschlecht (Stand 31.12.)
Altersgruppe Zugezogene Fortgezogene Gewinn bzw. Verlust (-)
zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich
unter 5 Jahre                  
5 bis unter 10 Jahre                  
10 bis unter 15 Jahre                  
15 bis unter 20 Jahre                  
20 bis unter 25 Jahre                  
25 bis unter 30 Jahre                  
30 bis unter 35 Jahre                  
35 bis unter 40 Jahre                  
40 bis unter 45 Jahre                  
45 bis unter 50 Jahre                  
50 bis unter 55 Jahre                  
55 bis unter 60 Jahre                  
60 bis unter 65 Jahre                  
65 bis unter 70 Jahre                  
70 bis unter 75 Jahre                  
75 bis unter 80 Jahre                  
80 Jahre und älter                  
Insgesamt                  

Die Ergebnisse sind ab 1987 jährlich verfügbar. Erläuterung zur Tabelle


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Zugezogene und Fortgezogene nach Altersgruppen und Geschlecht

Bevölkerungsfortschreibung
Im Gegensatz zur amtlichen Ermittlung des Bevölkerungsbestands durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden durch die Auswertung des städtischen Einwohnermelderegisters nicht nur die Personen mit einziger oder Hauptwohnung gezählt, sondern auch Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigt, die in Wuppertal lediglich ihre Nebenwohnung haben. Die stadteigene Fortschreibung fällt in der Summe deshalb höher aus als die amtliche. Während die amtliche Fortschreibung erst nach mehrmonatiger Verzögerung und nur für das Stadtgebiet insgesamt vorliegt, ermöglichen die kurzfristig zur Verfügung stehenden stadteigenen Einwohnerzahlen die Ausweisung innerstädtischer Ergebnisse.

Zuzüge
Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Gemeinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge). Mitberücksichtigt werden bei den Zuzügen auch die im Hinblick auf das Herkunftsgebiet ungeklärten Fälle und Fälle ohne Angabe.

Fortzüge
Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebietes umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein. Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge).
Mitberücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet ungeklärten Fälle und Fälle ohne Angabe.

 

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