Erläuterung zur Tabelle
Bevölkerungsstand und -bewegung nach Geschlecht und
Nationalität
Bevölkerungsfortschreibung
Im Gegensatz zur
amtlichen Ermittlung des Bevölkerungsbestands durch die statistischen
Ämter des Bundes und der Länder werden durch die Auswertung des
städtischen Einwohnermelderegisters nicht nur die Personen mit einziger
oder Hauptwohnung gezählt, sondern auch Einwohnerinnen und Einwohner
berücksichtigt, die in Wuppertal lediglich ihre Nebenwohnung haben. Die
stadteigene Fortschreibung fällt in der Summe deshalb höher aus als
die amtliche. Während die amtliche Fortschreibung erst nach mehrmonatiger
Verzögerung und nur für das Stadtgebiet insgesamt vorliegt,
ermöglichen die kurzfristig zur Verfügung stehenden stadteigenen
Einwohnerzahlen die Ausweisung innerstädtischer Ergebnisse.
Ausländerinnen und Ausländer
Zu den
Ausländern rechnen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels
116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, einschließlich der Staatenlosen und
Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Die Zahl der
Ausländerinnen und Ausländer enthält grundsätzlich auch
Flüchtlinge, Asylbewerber, anerkannte Asylanten und andere nichtdeutsche
Personen mit besonderem Status, soweit sie in Wuppertal gemeldet sind.
Einwohner/innen, die sowohl die deutsche als auch eine fremde
Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige.
Neugeborene zählen zur ausländischen Bevölkerung, wenn beide
Elternteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Zuzüge
Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer
Gemeinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine
Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Unberücksichtigt bleiben die
Umzüge innerhalb der Gemeinden
(Ortsumzüge).
Mitberücksichtigt werden bei den Zuzügen auch
die im Hinblick auf das Herkunftsgebiet ungeklärten Fälle und
Fälle ohne Angabe.
Fortzüge
Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb
des Bundesgebietes umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich
anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im
Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne mit einer weiteren Wohnung in der
Bundesrepublik angemeldet zu sein. Unberücksichtigt bleiben die
Umzüge innerhalb der Gemeinden
(Ortsumzüge).
Mitberücksichtigt werden bei den Zu- und
Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet
ungeklärten Fälle und Fälle ohne Angabe.