Erläuterung zur Tabelle
Wohngebäude
Ein Wohngebäude liegt vor, wenn es
mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken
dient. Überwiegend für Nichtwohnzwecke genutzte Gebäude werden
dagegen als Nichtwohngebäude gezählt.
Gebäude mit Wohnraum
Der Begriff Gebäude mit
Wohnraum beinhaltet sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude,
sofern diese einen Wohnraum ausweisen.
Wohnung
Eine Wohnung ist die Gesamtheit aller
Räume, die die Führung eines Haushalts ermöglichen. Zu einer
Wohnung gehören eine Küche oder ein Raum mit einer Kochgelegenheit,
ein eigener abschließbarer Zugang, Wasserver- und Wasserentsorgung sowie
Toilette, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können.
Fehlt die Küche bzw. Kochnische, liegt eine sonstige Wohneinheit vor.