Arbeitsmarkt

Erläuterung
Erläuterung

Arbeitslosen-Betroffenheitsquote in den Quartieren

Betroffenheitsquote
Von der Bundesagentur für Arbeit werden nur die Arbeitslosenzahlen auf kleinräumiger Ebene bereitgestellt. Zur Berechnung der Arbeitslosenquoten muss diese Zahl in Bezug auf alle zivilen Erwerbspersonen (versicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Selbständige und Arbeitslose) gesetzt werden. Diese Bezugsgröße ist auf kleinräumiger Ebene jedoch nicht bekannt. Um dennoch die Möglichkeit eines innerstädtischen Vergleichs zu haben, werden die Arbeitslosen auf je 100 Einwohner mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnsitz in Wuppertal im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren bezogen. Der so ermittelte Prozentsatz wird als Betroffenheitsquote bezeichnet. Dadurch wird der Einfluss unterschiedlicher Einwohnerzahlen in den Quartieren auf das Ausmaß der Arbeitslosigkeit ausgeschaltet. Die dadurch ermittelten Arbeitslosenanteile liegen systematisch niedriger als die "offiziellen" Arbeitslosenquoten, da auch Nicht-Erwerbspersonen in die Kalkulation eingebunden werden.

Arbeitslose
Arbeitssuchende bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, die vorübergehend nicht oder nur kurzzeitig in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und weder Schüler/-in, Student-/in oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen noch arbeitsunfähig erkrankt oder Empfänger von Altersruhegeld sind und die für eine Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmer/-in sofort zur Verfügung stehen. Nicht ausgewiesen werden die Fälle, die keinem Stadtbezirk oder Quartier zugewiesen werden können. Bezugsquelle der Daten ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.