Anmeldung als Wahlhelfer/in für die Europawahl am 09.06.2024

Die Berufungsschreiben werden ca. 2 bis 4 Wochen vor der Wahl versandt. Die Anmeldung erfolgt unverbindlich.

?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltage
1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen.

Bevorzugte Funktion:*

Ich möchte gerne eingesetzt werden als:
Wahlvorsteher/-in
Stellvertreter/-in
Schriftführer/-in oder Beisitzer/-in

Einsatz (Mehrfachnennungen sind möglich):*

Nach Möglichkeit
in einem Wahllokal in der Nähe meines Wohnortes
in einem Wahllokal im Stadtteil
in einem Briefwahllokal
in einem beliebigen Wahllokal
als Sonntagsreserve
Falls Einsatz in einem bestimmten Wahllokal oder mit bestimmten Personen gewünscht, bitte hier eintragen.
Das Erfrischungsgeld soll auf folgendes Konto überwiesen werden: IBAN
Ich wünsche eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber.

Einverständniserklärung:

* Die Erhebung und Verarbeitung oben genannter Daten erfolgt mit meiner Einwilligung.
Diese Daten dienen der Wahlbehörde der Stadt Wuppertal zur Abwicklung von Aufgaben, die mit der Bildung von Wahlvorständen zusammenhängen.
Wenn Sie mit der Speicherung Ihrer Daten nicht mehr einverstanden sind, schreiben Sie bitte eine Nachricht an folgende Mailadresse: wahlhelfer@stadt.wuppertal.de

* = Pflichtangaben


^